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Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem legt die Bedingungen und Vorschriften für die Ausstellung von Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer (im Folgenden „MwSt.“) fest, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten. Die Kommission hat gemäß Artikel 237 jener Richtlinie einen Bericht vorgelegt, in dem vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklungen bestimmte Schwierigkeiten der elektronischen Rechnungsstellung beschrieben und einige andere Bereiche genannt werden, in denen die MwSt.-Vorschriften vereinfacht werden sollten, um die Funktionsweise des Binnenmarkts zu verbessern.
Entspricht ein Verkaufsbeleg nicht der Rechnung oder einem Rechnungsersatzdokument im Sinne der Artikel 218 und 219 der Richtlinie 2006/112/EG des…
Das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erfordert eine Änderung der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame…
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sollte angepasst werden, um verschiedene Änderungen, zumeist…
Aus Gründen der Klarheit und besseren Lesbarkeit sollte die bisher in Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame…
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem erlaubt es den Mitgliedstaaten, einen oder zwei ermäßigte…
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, mit der die Richtlinie 77/388/EWG neu gefasst wurde, sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.