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Die Vorschriften für den Eintritt des Steueranspruchs bei der innergemeinschaftlichen Lieferung von Gegenständen und beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen sollten so präzisiert werden, dass die Einheitlichkeit der Informationen in den zusammenfassenden Meldungen und ein rechtzeitiger Informationsaustausch durch diese Meldungen gewährleistet sind. Außerdem sollten kontinuierlich über einen Zeitraum von mehr als einem Kalendermonat durchgeführte Lieferungen von Gegenständen in einen anderen Mitgliedstaat als mit Ablauf eines jeden Kalendermonats bewirkt gelten.
Beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen ist der gleiche Steuersatz anzuwenden wie der, der für die Lieferung gleicher Gegenstände innerhalb des…
Um auch weiterhin ein Gleichgewicht zwischen den Zielen der Gemeinschaft im Bereich der Bekämpfung des Steuerbetrugs und der Verringerung des…
Für steuerbare Umsätze, einschließlich Reihengeschäften, im Zusammenhang mit dem innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, die während der Übergangszeit im…
Um diesen Betrug wirksam bekämpfen zu können, muss die Verwaltung des Mitgliedstaats, in dem der Mehrwertsteueranspruch entsteht, innerhalb einer Frist von…
Damit der Informationsabgleich für die Betrugsbekämpfung von Nutzen ist, müssen die innergemeinschaftlichen Umsätze vom Lieferer für denselben Steuerzeitraum…
Ferner sollten in dieser Übergangszeit in den Bestimmungsmitgliedstaaten der innergemeinschaftliche Erwerb, der von steuerbefreiten Steuerpflichtigen oder von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.