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Die in dieser Richtlinie festgelegten Rechte sollten in den in ihr vorgesehenen Grenzen auch — als erforderliche begleitende Maßnahmen — im Falle der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gelten. Vollstreckende Mitgliedstaaten sollten Dolmetschleistungen und Übersetzungen zugunsten der gesuchten Personen, die die Verfahrenssprache nicht sprechen oder verstehen, zur Verfügung stellen und die Kosten dafür tragen.
In Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls stellt der vollstreckende Mitgliedstaat sicher, dass seine zuständigen Behörden den Personen, die…
In Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls stellt der vollstreckende Mitgliedstaat sicher, dass seine zuständigen Behörden Personen, die…
Diese Richtlinie regelt das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls.
Das Recht von Personen, die die Verfahrenssprache des Gerichts nicht sprechen oder nicht verstehen, auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen ergibt sich aus…
Verdächtige oder beschuldigte Personen und Personen, gegen die ein Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls läuft, sollten das Recht haben,…
Dolmetschleistungen und Übersetzungen nach dieser Richtlinie sollten in der Muttersprache der verdächtigen oder beschuldigten Personen oder einer anderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.