Erwägungsgrund 2 32010L0066
Zur Anwendung der Richtlinie2008/9/EG müssen die Mitgliedstaaten ein elektronische Portale entwickeln, durch die in einem Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige Anträge auf die Erstattung der Mehrwertsteuer stellen, die einem Mitgliedstaat angefallen ist, in dem sie nicht ansässig sind. Diese elektronischen Portale hätten ab dem 1. Januar 2010 betriebsbereit sein sollen.