Gesetze
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Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass niemand lediglich aufgrund der Zusammenfassung einschließlich einer Übersetzung der Zusammenfassung haftet, es sei denn, sie ist irreführend oder unrichtig oder steht im Widerspruch zu den einschlägigen Teilen des Prospekts. Die Zusammenfassung sollte diesbezüglich einen eindeutigen Warnhinweis enthalten.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass aufgrund der wesentlichen Informationen für den Anleger, einschließlich der Übersetzung, alleine noch keine…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Verantwortung für die in den Artikeln 4, 5, 6 und 16 vorgeschriebene Zusammenstellung und Veröffentlichung der…
die Zusammenfassung enthält, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht alle nach Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1 in Verbindung…
Die Zusammenfassung des Prospekts sollte für Kleinanleger eine zentrale Informationsquelle darstellen. Sie sollte ein eigenständiger Teil des Prospekts sein und…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass bei entsprechenden Hinweisen an die zuständigen Behörden in einem bestimmten Fall die Angemessenheit der zur…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass verdächtige oder beschuldigte Personen das Recht haben, eine Entscheidung, dass keine Übersetzung von Dokumenten oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.