Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es sollte klargestellt werden, dass die endgültigen Bedingungen eines Basisprospekts nur die Informationsbestandteile der Wertpapierbeschreibung enthalten sollten, die für die jeweilige Emission relevant ist und erst zum Zeitpunkt der betreffenden Emission festgelegt werden kann. Derartige Informationen könnten z.B. die internationale Wertpapier-Identifikationsnummer, den Ausgabepreis, das Fälligkeitsdatum, jeden Kupon, den Ausübungszeitpunkt, den Ausübungspreis und den Rücknahmepreis und andere Bedingungen umfassen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Prospekts noch nicht bekannt sind. Andere neue Informationen, die die Beurteilung des Emittenten und der Wertpapiere beeinflussen können, sollten im Allgemeinen in einen Nachtrag zum Prospekt aufgenommen werden. Um auch im Rahmen eines Basisprospekts der Verpflichtung zur Bereitstellung der Schlüsselinformationen nachzukommen, sollten die Emittenten des Weiteren die Zusammenfassung mit den einschlägigen Teilen der endgültigen Bedingungen in einer Weise kombinieren, die für die Anleger leicht zugänglich ist. In diesen Fällen sollte keine gesonderte Billigung vorgeschrieben werden.
endgültige Bedingungen, auch als Teil eines Basisprospekts oder Nachtrags, der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, die nicht den Anforderungen des Artikels 8…
Der Bieter hat in seine Angebotsunterlage folgende ergänzende Angaben aufzunehmen: Wurde in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 für die Wertpapiere vor…
Ein gültiger, vom Emittenten oder der für die Erstellung des Prospekts verantwortlichen Person erstellter Prospekt, der dem Anlegerpublikum zum Zeitpunkt der…
Die Zusammenfassung des Prospekts sollte für Kleinanleger eine zentrale Informationsquelle darstellen. Sie sollte ein eigenständiger Teil des Prospekts sein und…
Jeder wichtige neue Umstand oder jede wesentliche Unrichtigkeit oder Ungenauigkeit in Bezug auf die im Prospekt enthaltenen Angaben, die die Bewertung der…
Für den Fall, dass das Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger oder der Prospekt den Anlegern auf einer Website zur Verfügung zu stellen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.