Gesetze
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Die Mitgliedstaaten veröffentlichen reichlich Informationen über ihre Finanzlage, die im Allgemeinen öffentlich zugänglich sind. Bei Wertpapierangeboten, die von einem Mitgliedstaat garantiert werden, sollte der Emittent nicht verpflichtet sein, in seinem Prospekt Angaben zu diesem Mitgliedstaat zu liefern.
Sind Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt in lediglich einem Aufnahmemitgliedstaat, nicht aber im Herkunftsmitgliedstaat zugelassen, so stellt…
Die Mitgliedstaaten verpflichten die Wertpapierfirmen, Kunden bzw. potenziellen Kunden eine allgemeine Beschreibung der Art und der Risiken der…
Die Mitgliedstaaten können nach den einschlägigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften von den Emittenten zur amtlichen Notierung zugelassener Wertpapiere…
Um einen wirksamen Anlegerschutz und einen ordnungsgemäßen Betrieb der geregelten Märkte zu gewährleisten, sollten die Regeln, nach denen Emittenten, deren…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das Angebot in der Weise bekannt gemacht wird, dass für die Wertpapiere der Zielgesellschaft, der Bietergesellschaft…
Die Mitgliedstaaten sollten nicht verpflichtet sein, Informationen in Fällen bereitzustellen, in denen eine Offenlegung dieser Informationen die ordnungsgemäße…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.