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Zur Erhöhung der Rechtssicherheit sollte die Geltungsdauer des Prospekts mit seiner Billigung beginnen, was ein von der zuständigen Behörde leicht zu überprüfender Zeitpunkt ist. Um außerdem die Flexibilität zu erhöhen, sollten Emittenten die Möglichkeit haben, das Registrierungsformular auch nach dem Verfahren für Prospektnachträge zu aktualisieren.
Eine Harmonisierung des Zeitraums, innerhalb dessen die Anleger bei Veröffentlichung eines Prospektnachtrags von ihrem Recht Gebrauch machen können, bereits…
Mit Inkrafttreten der Richtlinie 2004/109/EG hat sich die in der Richtlinie 2003/71/EG festgelegte Pflicht des Emittenten, einmal jährlich ein Dokument…
Da diese Richtlinie die einzelstaatlichen Nachprüfungsverfahren stärkt, insbesondere in Fällen der rechtswidrigen freihändigen Vergabe, sollten die…
Das Internet garantiert einen leichten Zugang zu Informationen. Der Prospekt sollte zur Gewährleistung einer besseren Zugänglichkeit für die Anleger immer in…
Aus Gründen der Effizienz sollten die im Rahmen des Regelungsverfahrens mit Kontrolle üblichen Fristen für den Erlass einer Verordnung, mit der der Ablauf der…
Ein gültiger, vom Emittenten oder der für die Erstellung des Prospekts verantwortlichen Person erstellter Prospekt, der dem Anlegerpublikum zum Zeitpunkt der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.