Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um Bezugsrechtsemissionen von Dividendenwerten effizienter zu gestalten und der Größe von Emittenten angemessen Rechnung zu tragen, sollte unbeschadet des Anlegerschutzes für Aktienbezugsangebote an vorhandene Aktieninhaber, die die Aktien entweder zeichnen oder ihr Bezugsrecht für die Aktien verkaufen können, für Angebote von KMU und von Emittenten mit geringer Marktkapitalisierung (nämlich kleinen Unternehmen, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind), sowie für Angebote von Nichtdividendenwerten gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe j der Richtlinie 2003/71/EG, die von Kreditinstituten begeben werden, eine angemessene Offenlegungsregelung eingeführt werden. Wenn diese Kreditinstitute Wertpapiere unterhalb der in dem genannten Artikel festgelegten Obergrenze begeben, sich aber freiwillig der Regelung der vorliegenden Richtlinie unterwerfen und folglich einen Prospekt erstellen, sollten sie die einschlägige angemessene Offenlegungsregelung in Anspruch nehmen dürfen. Die angemessene Offenlegungsregelung für Bezugsrechtsemissionen sollte Anwendung finden, wenn es sich bei den angebotenen Aktien um Aktien derselben Gattung handelt wie die Aktien des Emittenten, die entweder zum Handel auf einem geregelten Markt oder zum Handel in einem multilateralen Handelssystem im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 15 der Richtlinie 2004/39/EG sind, sofern das System einer angemessenen ständigen Offenlegungspflicht und Marktmissbrauchsvorschriften unterliegt. Die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde) sollte Leitlinien für diese Bedingungen herausgeben, um eine kohärente Vorgehensweise der zuständigen Behörden sicherzustellen.
Für die Integrität, Effizienz und ordnungsgemäße Funktionsweise der Finanzmärkte ist es unabdingbar, dass das Unionsrecht korrekt und vollständig angewandt…
Es sollten angemessene und verhältnismäßige Informationsanforderungen festgelegt werden, die dem Status eines Kunden — Kleinanleger oder professioneller Kunde —…
Um einen wirksamen Anlegerschutz und einen ordnungsgemäßen Betrieb der geregelten Märkte zu gewährleisten, sollten die Regeln, nach denen Emittenten, deren…
Für die Zwecke dieser Richtlinie sollte die Beaufsichtigung eines Emittenten von Aktien oder von Schuldtiteln mit einer Stückelung von weniger als 1 000 EUR am…
Die geltenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften reichen zur Verwirklichung dieses Ziels nicht aus. Die Richtlinie 2001/34/EG des Europäischen Parlaments und…
Um die in Erwägung 41 der Richtlinie 2003/71/EG dargelegten Grundsätze einzuhalten, den technischen Entwicklungen auf den Finanzmärkten Rechnung zu tragen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.