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Um die in Erwägung 41 der Richtlinie 2003/71/EG dargelegten Grundsätze einzuhalten, den technischen Entwicklungen auf den Finanzmärkten Rechnung zu tragen und die Anforderungen der Richtlinie 2003/71/EG zu präzisieren, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV delegierte Rechtsakte zu erlassen. Insbesondere können delegierte Rechtsakte erforderlich sein, um die in dieser Richtlinie und in der Richtlinie 2003/71/EG festgelegten Schwellenwerte und Definitionen für geringe Marktkapitalisierung und KMU zu aktualisieren und im Anschluss an das Ergebnis der Diskussion, die durch die Mitteilung der Kommission vom 30. April 2009 über Anlageprodukte für Kleinanleger in Gang gesetzt wurde, den detaillierten Inhalt und die konkrete Form der Zusammenfassung zu präzisieren und Inhalt und Form der Zusammenfassung für die Wertpapiere so weit wie möglich an dem Ergebnis dieser Diskussion auszurichten, um die doppelte Erstellung von Dokumenten und eine mögliche Verwirrung der Anleger zu vermeiden und die Kosten möglichst gering zu halten.
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV zu erlassen, um die Kriterien weiter zu präzisieren oder zu…
Damit sie künftigen Änderungen der für die verschiedene Unternehmenskategorien geltenden Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten und der Union Rechnung tragen…
Um die zusätzliche Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats zu verbessern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Bestimmungen in Artikel 21a und 22a der…
Die Anpassung der Ausschussverfahren an den AEUV, insbesondere an die Artikel 290 und 291, sollte auf Einzelfallbasis vorgenommen werden. Der Kommission sollte…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Bestimmungen des Artikels 9 Absatz 4…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.