Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Europäische Parlament und der Rat sollten gegen einen delegierten Rechtsakt innerhalb einer Frist von drei Monaten ab dem Datum der Übermittlung Einwände erheben können. Auf Initiative des Europäischen Parlaments oder des Rates sollte diese Frist in Bereichen, die von erheblicher Bedeutung sind, um drei Monate verlängert werden können. Das Europäische Parlament und der Rat sollten außerdem den anderen Organen mitteilen können, dass sie nicht die Absicht haben, Einwände zu erheben. Diese frühzeitige Billigung delegierter Rechtsakte ist besonders dann angemessen, wenn Fristen eingehalten werden müssen, um beispielsweise die im Basisrechtsakt für den Erlass delegierter Rechtsakte durch die Kommission festgelegten Zeitpläne einzuhalten.
Das Europäische Parlament und der Rat können gegen einen delegierten Rechtsakt innerhalb einer Frist von drei Monaten ab dem Datum der Übermittlung Einwände…
Das Europäische Parlament oder der Rat können gegen einen delegierten Rechtsakt innerhalb einer Frist von drei Monaten ab dem Datum der Übermittlung Einwände…
Das Europäische Parlament und der Rat sollten gegen einen delegierten Rechtsakt innerhalb einer Frist von drei Monaten ab dem Datum der Übermittlung Einwände…
Das Europäische Parlament und der Rat sollten gegen einen delegierten Rechtsakt binnen drei Monaten nach der Übermittlung Einwände erheben können. Bei…
Das Europäische Parlament und der Rat sollten gegen einen delegierten Rechtsakt binnen drei Monaten nach der Übermittlung Einwände erheben können. Bei…
Das Europäische Parlament und der Rat können gegen einen delegierten Rechtsakt innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab dem Datum der Übermittlung Einwände…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.