Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kommission organisiert einen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, den betreffenden Sektoren, Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzen, und der Kommission, bevor sie gemäß Absatz 2 einheitliche Bedingungen für Betriebsvorschriften festlegt. Es findet ein Informationsaustausch insbesondere über folgende Themen statt:
Emissions- und Umweltleistungswerte von Anlagen und Techniken sowie sonstige Maßnahmen gemäß Anhang III;
angewandte Techniken, zugehörige Überwachung, medienübergreifende Auswirkungen, wirtschaftliche Tragfähigkeit und technische Durchführbarkeit sowie diesbezügliche Entwicklungen;
beste verfügbare Techniken, die nach der Prüfung der in den Buchstaben a und b aufgeführten Aspekte ermittelt worden sind;
Zukunftstechniken.
Die Kommission erlässt bis zum 1. September 2026 einen Durchführungsrechtsakt zur Festlegung einheitlicher Bedingungen für Betriebsvorschriften für alle Tätigkeiten gemäß Anhang Ia. Die einheitlichen Bedingungen für Betriebsvorschriften entsprechen der Anwendung der besten verfügbaren Techniken für die Tätigkeiten gemäß Anhang Ia, und es sind Beschaffenheit, Typ, Größe und Besatzdichte dieser Anlagen, die Bestandsgröße je Tierart in landwirtschaftlichen Gemischtbetrieben sowie die Besonderheiten von auf Weidehaltung basierenden Systemen der Rinderhaltung, bei denen die Tiere nur saisonal in Ställen gehalten werden, zu berücksichtigen. Sie enthalten, soweit verfügbar, auch indikative Informationen über Zukunftstechniken. Dieser Durchführungsrechtsakt wird nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 75 Absatz 2 erlassen.
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die zuständige Behörde die Entwicklungen bei den besten verfügbaren Techniken und die Veröffentlichung neuer oder aktualisierter einheitlicher Bedingungen für Betriebsvorschriften verfolgt oder darüber unterrichtet wird.
Nach Artikel 70 wird die folgende Überschrift eingefügt: „KAPITEL VIA BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON GEFLÜGEL UND SCHWEINEN“
Um sicherzustellen, dass die Richtlinie 2010/75/EU weiterhin ihre Ziele der Vermeidung oder Verminderung von Schadstoffemissionen und der Verwirklichung eines…
„Betriebsvorschriften“ die in Genehmigungen oder allgemeinen bindenden Vorschriften für die Ausübung der in Anhang Ia genannten Tätigkeiten enthaltenen…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass a) alle Ställe die Anforderungen gemäß Anhang I erfüllen; b) die zuständige Behörde oder der amtliche Tierarzt die…
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass die Bedingungen für die Haltung von Schweinen in Einklang mit den in Anhang I festgelegten allgemeinen Vorschriften…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.