Erwägungsgrund 3 32007L0043
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei des genannten Übereinkommens; in dessen Rahmen wurde eine spezifische Empfehlung für Hausgeflügel (Gallus gallus) angenommen, die zusätzliche Bestimmungen für Mastgeflügel enthält.
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei des genannten Übereinkommens; in dessen Rahmen wurde eine spezifische Empfehlung für Hausgeflügel (Gallus gallus) angenommen, die zusätzliche Bestimmungen für Mastgeflügel enthält.