Richtlinie 2010/78/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG, 2002/87/EG, 2003/6/EG, 2003/41/EG, 2003/71/EG, 2004/39/EG, 2004/109/EG, 2005/60/EG, 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2009/65/EG im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) und der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) (Text von Bedeutung für den EWR)
Wie in den Verordnungen zur Errichtung des ESFS dargelegt, sollten die ESA vor Übermittlung technischer Standards an die Kommission gegebenenfalls öffentliche Konsultationen zu diesen Standards durchführen und deren potenzielle Kosten und potenziellen Nutzen analysieren.
Erwägungsgrund 15 32010L0078Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen