Erwägungsgrund 14 32010L0078
Verbindliche technische Standards sind ein Beitrag zu einem einheitlichen europäischen Regelwerk der Rechtsvorschriften über Finanzdienstleistungen, wie es der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom Juni 2009 gebilligt hat. Soweit bestimmte Vorschriften in den Gesetzgebungsakten der Union nicht vollständig harmonisiert sind, sollten die verbindlichen technischen Standards, in denen die Bedingungen für die Anwendung dieser Vorschriften weiterentwickelt, erläutert oder festgelegt werden, die Mitgliedstaaten nicht davon abhalten, gemäß dem Vorsorgeprinzip im Zusammenhang mit der Aufsicht zusätzliche Angaben zu verlangen oder strengere Vorschriften vorzusehen. Die technischen Standards sollten es den Mitgliedstaaten daher ermöglichen, in speziellen Bereichen in dieser Weise vorzugehen, sofern in jenen Rechtsakten ein solcher Ermessensspielraum vorgesehen ist.