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Im Fall technischer Regulierungsstandards ist es angezeigt, das in Artikel 10 bis Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) , der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) und der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) jeweils vorgesehene Verfahren einzuführen. Technische Durchführungsstandards sollten nach dem in Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 und der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 jeweils festgelegten Verfahren erlassen werden. Der Europäische Rat hat das Vier-Stufen-Konzept des Lamfalussy-Verfahrens gebilligt, das den Regelungsprozess für die Finanzgesetzgebung der Union effizienter und transparenter machen soll. Die Kommission ist zur Annahme von Maßnahmen der Stufe 2 in zahlreichen Bereichen befugt, und eine Vielzahl von Kommissionsverordnungen und -richtlinien der Stufe 2 sind bereits in Kraft. Sollen in den technischen Regulierungsstandards die Bedingungen für die Anwendung solcher Maßnahmen der Stufe 2 weiterentwickelt, erläutert oder festgelegt werden, so sollten sie erst nach Erlass der betreffenden Maßnahmen der Stufe 2 erlassen werden und mit der jeweiligen Maßnahme der Stufe 2 vereinbar sein.
Um einheitliche Bedingungen für die Anwendung dieses Artikels zu gewährleisten und den technischen Entwicklungen auf den Finanzmärkten Rechnung zu tragen, kann…
Um eine kohärente Harmonisierung dieses Artikels zu gewährleisten, kann die durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die EBA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen Folgendes präzisiert wird: Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die…
Um eine kohärente Harmonisierung dieser Richtlinie zu gewährleisten, kann die ESMA Entwürfe technischer Regulierungsstandards entwickeln, um Folgendes zu…
Um einheitliche Bedingungen für die Anwendung dieser Richtlinie zu gewährleisten, können die ESA gemäß Artikel 56 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, der…
Um eine kohärente Harmonisierung dieser Richtlinie zu gewährleisten, können die ESA gemäß Artikel 56 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, der Verordnung (EU) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.