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Verbindliche technische Standards sind ein Beitrag zu einem einheitlichen europäischen Regelwerk der Rechtsvorschriften über Finanzdienstleistungen, wie es der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom Juni 2009 gebilligt hat. Soweit bestimmte Vorschriften in den Gesetzgebungsakten der Union nicht vollständig harmonisiert sind, sollten die verbindlichen technischen Standards, in denen die Bedingungen für die Anwendung dieser Vorschriften weiterentwickelt, erläutert oder festgelegt werden, die Mitgliedstaaten nicht davon abhalten, gemäß dem Vorsorgeprinzip im Zusammenhang mit der Aufsicht zusätzliche Angaben zu verlangen oder strengere Vorschriften vorzusehen. Die technischen Standards sollten es den Mitgliedstaaten daher ermöglichen, in speziellen Bereichen in dieser Weise vorzugehen, sofern in jenen Rechtsakten ein solcher Ermessensspielraum vorgesehen ist.
Die technischen Standards sollten sich auf rein technische Aspekte beschränken, die das Fachwissen von Aufsichtsexperten erfordern. In den als delegierte…
Zur Festlegung harmonisierter technischer Regulierungsstandards für Finanzdienstleistungen und um sicherzustellen, dass mittels eines einheitlichen Regelwerks…
Zur Festlegung harmonisierter technischer Regulierungsstandards für Finanzdienstleistungen und um sicherzustellen, dass mittels eines einheitlichen Regelwerks…
Zur Festlegung harmonisierter technischer Regulierungsstandards für Finanzdienstleistungen und um sicherzustellen, dass mittels eines einheitlichen Regelwerks…
Bei der Ermittlung der für technische Standards in Frage kommenden Bereiche sollte ein angemessenes Gleichgewicht gefunden werden zwischen der Schaffung eines…
Das einheitliche europäische Regelwerk für alle im Binnenmarkt tätigen Finanzinstitute sollte eine angemessene Harmonisierung der Kriterien und Methoden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.