Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnungen zur Errichtung der ESA sehen vor, dass die ESA Kontakte zu Aufsichtsbehörden aus Drittländern knüpfen und bei der Ausarbeitung von Beschlüssen über die Gleichwertigkeit der Aufsichtsregelungen von Drittländern helfen können. Die Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente und die Richtlinie 2006/48/EG sollten im Hinblick darauf geändert werden, den ESA den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit Drittländern und den Informationsaustausch zu ermöglichen, wenn diese Drittländer garantieren können, dass das Berufsgeheimnis gewahrt ist.
Die ESMA kann mit den Aufsichtsbehörden von Drittländern Kooperationsvereinbarungen, die den Austausch von Informationen vorsehen, nur insoweit treffen, wie…
Am 23. September 2009 verabschiedete die Kommission Vorschläge für drei Verordnungen zur Einrichtung eines Europäischen Finanzaufsichtssystems, das die…
Die durch das ESFS geschaffene neue Aufsichtsarchitektur wird es erfordern, dass die nationalen zuständigen Behörden eng mit den ESA zusammenarbeiten. Die…
Um zur Stabilität des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen beizutragen, muss die zusätzliche Beaufsichtigung großer, komplexer und international tätiger…
Die Artikel 34 und 35 erhalten folgende Fassung: Vereinbarung über Informationsaustausch Die ESMA kann mit den Aufsichtsbehörden von Drittländern…
Die Richtlinie 2006/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 zur Änderung der Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.