Erwägungsgrund 16 32019L2034
Um die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen zu stärken und Kunden von Wertpapierfirmen besser zu schützen, sollten Abschlussprüfer eine unparteiische Nachprüfung durchführen und die zuständigen Behörden unverzüglich über Sachverhalte unterrichten, die die finanzielle Lage einer Wertpapierfirma oder deren Geschäftsorganisation und Rechnungswesen schwer beeinträchtigen können.