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Die Vorschriften über das Mitführen von automatischen Identifizierungssystemen (AIS) und Schiffsdatenschreibern (VDR) sollten entsprechend den Änderungen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) aktualisiert werden, wobei die von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation genehmigten vereinfachten VDR zu berücksichtigen sind. Außerdem sollte der Geltungsbereich der Ausnahmen von den Vorschriften über das Mitführen solcher Systeme für kleine Fahrgastschiffe auf kurzen Strecken präzisiert und an solche Fahrten angepasst werden.
I. FISCHEREIFAHRZEUGE Fischereifahrzeuge mit einer Gesamtlänge von mehr als 15 Metern müssen mit einem automatischen Identifizierungssystem (AIS) nach Artikel…
„ANHANG II Vorschriften für Bordausrüstungen I. FISCHEREIFAHRZEUGE Fischereifahrzeuge mit einer Gesamtlänge von mehr als 15 Metern müssen mit einem…
Die automatischen Schiffsidentifizierungssysteme (AIS — Automatisches Identifikationssystem), auf die das Internationale Übereinkommen vom 1. November 1974 zum…
auf einem Schiff, das mit einem automatischen Schiffsidentifizierungssystem (AIS) ausgerüstet ist, dieses zu jeder Zeit ordnungsgemäß in Betrieb gehalten wird…
Nach der Regel V/20 des SOLAS 74 müssen Fahrgastschiffe und andere Schiffe als Fahrgastschiffe mit 3 000 BRZ und darüber, die am oder nach dem 1. Juli 2002…
Folgende Artikel werden eingefügt: Verwendung automatischer Identifizierungssysteme (AIS) durch Fischereifahrzeuge Jedes Fischereifahrzeug mit einer Gesamtlänge…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.