Erwägungsgrund 12 32011L0019
Mit der Entscheidung 2008/934/EG wird bestimmt, dass Tau-Fluvalinat nicht aufgenommen wird und die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff bis zum 31. Dezember 2011 widerrufen werden müssen. Die Zeile betreffend Tau-Fluvalinat im Anhang der genannten Entscheidung ist zu streichen.