Richtlinie 2011/19/EU der Kommission vom 2. März 2011 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Tau-Fluvalinat und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist daher angebracht, die Entscheidung 2008/934/EG entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 13 32011L0019
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