Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die verschiedenen Untersuchungen lassen den Schluss zu, dass Myclobutanil enthaltende Pflanzenschutzmittel im Allgemeinen den Anforderungen gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a und b der Richtlinie 91/414/EWG genügen, insbesondere hinsichtlich der geprüften und im Beurteilungsbericht der Kommission genannten Anwendungen. Damit sichergestellt ist, dass Zulassungen für Myclobutanil enthaltende Pflanzenschutzmittel in allen Mitgliedstaaten gemäß der genannten Richtlinie erteilt werden können, sollte dieser Wirkstoff in Anhang I aufgenommen werden.
Die verschiedenen Untersuchungen lassen den Schluss zu, dass Hymexazol enthaltende Pflanzenschutzmittel im Allgemeinen den Anforderungen gemäß Artikel 5 Absatz…
2. Abweichend von Absatz 1 unterziehen die Mitgliedstaaten jedes zugelassene Pflanzenschutzmittel, das Myclobutanil entweder als einzigen Wirkstoff oder als…
Die verschiedenen Untersuchungen lassen den Schluss zu, dass Fenbuconazol enthaltende Pflanzenschutzmittel im Allgemeinen den Anforderungen gemäß Artikel 5…
Die verschiedenen Untersuchungen lassen den Schluss zu, dass Etridiazol enthaltende Pflanzenschutzmittel im Allgemeinen den Anforderungen gemäß Artikel 5 Absatz…
Unbeschadet der in der Richtlinie 91/414/EWG festgelegten Verpflichtungen, die sich aus der Aufnahme eines Wirkstoffs in Anhang I ergeben, sollte den…
Die verschiedenen Untersuchungen lassen den Schluss zu, dass Isoxaben enthaltende Pflanzenschutzmittel im Allgemeinen den Anforderungen gemäß Artikel 5 Absatz 1…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.