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Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die besonderen Maßnahmen, mit denen Kinder, die Opfer von Menschenhandel sind, kurz- und langfristig bei ihrer körperlichen und psychosozialen Rehabilitation unterstützt und betreut werden sollen, ergriffen werden, nachdem die besonderen Umstände des jeweiligen Opfers im Kindesalter unter gebührender Berücksichtigung seiner Ansichten, Bedürfnisse und Sorgen mit dem Ziel geprüft worden sind, eine langfristige Lösung für das Kind, darunter auch Programme zur Unterstützung des Übergangs zur Volljährigkeit und ins Erwachsenenalter, zu finden, um zu verhindern, dass das Kind erneut Opfer von Menschenhandel wird. Die Mitgliedstaaten gewähren Opfern im Kindesalter und Kindern von Opfern, die Unterstützung und Betreuung nach Artikel 11 erhalten, innerhalb eines angemessenen Zeitraums Zugang zur Bildung gemäß ihrem nationalen Recht.
Die Mitgliedstaaten bestellen in den Fällen, in denen die Träger der elterlichen Verantwortung nach nationalem Recht aufgrund eines Interessenkonflikts zwischen ihnen und dem Opfer im Kindesalter im Sinne der Gewährleistung des Kindeswohls nicht in Frage kommen und/oder das Kind nicht vertreten dürfen, von dem Zeitpunkt an, zu dem das Opfer im Kindesalter von den Behörden identifiziert ist, einen Vormund oder einen Vertreter für das Kind, das Opfer von Menschenhandel ist. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass im Falle eines Interessenkonflikts zwischen dem Vormund oder dem Vertreter und dem Opfer im Kindesalter ein anderer Vormund oder Vertreter bestellt wird.
Die Mitgliedstaaten treffen, sofern dies angemessen und möglich ist, Maßnahmen zur Unterstützung und Betreuung der Familie eines Kindes, das Opfer von Menschenhandel ist, sofern sich diese im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhält. Insbesondere wenden die Mitgliedstaaten Artikel 4 der Richtlinie 2012/29/EU auf die Familie an, sofern dies angemessen und möglich ist.
Dieser Artikel gilt unbeschadet des Artikels 11.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Kinder spezifische angemessene Unterstützung erhalten, sobald die zuständigen Behörden berechtigten Grund zur Annahme…
Die Mitgliedstaaten treffen die Maßnahmen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass kindgerechte gezielte und integrierte Unterstützungsdienste für Opfer…
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Minderjährige, die Opfer irgendeiner Form von Missbrauch, Vernachlässigung, Ausbeutung, Folter, grausamer,…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden Opfer im Kindesalter im Bedarfsfall an Unterstützungsdienste vermitteln können — soweit…
Kinder, die Opfer von Menschenhandel sind, erhalten Unterstützung, Betreuung und Schutz. Bei der Anwendung dieser Richtlinie ist das Wohl des Kindes ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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