Erwägungsgrund 31 32024L1385
Angesichts der Besonderheiten von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und des erhöhten Risikos, dass Opfer ihre Anzeige zurückziehen, obwohl sie Opfer einer Straftat geworden sind, ist es wichtig, dass einschlägige Beweismittel so früh wie möglich umfassend im Einklang mit den geltenden nationalen Verfahrensvorschriften erhoben werden.