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Damit die Ermittlungen und die Strafverfolgung bei Menschenhandelsdelikten erfolgreich durchgeführt werden können, sollte deren Einleitung grundsätzlich nicht von der Anzeige oder Anklage durch das Opfer abhängig gemacht werden. Soweit dies aufgrund des Charakters der Tat erforderlich ist, sollte die Strafverfolgung während eines hinreichend langen Zeitraums nach Eintritt der Volljährigkeit des Opfers möglich sein. Die Dauer des hinreichend langen Zeitraums für die Verfolgung sollte jeweils nach dem nationalen Recht bestimmt werden. Strafverfolgungsbeamte und Staatsanwälte sollten Schulungen erhalten, die insbesondere zu einer besseren internationalen Zusammenarbeit der Strafverfolgungs- und Justizbehörden beitragen sollten. Die für strafrechtliche Ermittlungen oder die Strafverfolgung zuständigen Stellen sollten auch Zugriff auf die Ermittlungsinstrumente haben, die bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität oder sonstigen Fällen schwerer Kriminalität verwendet werden. Zu diesen Instrumenten könnten unter anderem die Überwachung des Telekommunikationsverkehrs, die verdeckte Überwachung einschließlich elektronischer Überwachung, die Überwachung von Kontobewegungen oder sonstige Finanzermittlungen gehören.
Die Strafermittlung und Anklageerhebung bei Strafverfahren sollte erleichtert werden, um der Tatsache, dass es für Opfer im Kindesalter schwierig ist, sexuellen…
Es ist erforderlich, dass die Opfer des Menschenhandels in der Lage sind, ihre Rechte wirksam in Anspruch zu nehmen. Daher sollte ihnen vor, während und für…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass strafrechtliche Ermittlungen oder die Strafverfolgung in Bezug auf Straftaten…
Den für die Ermittlung und Strafverfolgung der in dieser Richtlinie genannten Straftaten zuständigen Stellen sollten wirksame Ermittlungsinstrumente zur…
Die Unterrichtung von Verdächtigen oder beschuldigten Personen über die strafbare Handlung, deren sie verdächtigt oder beschuldigt werden, sollte umgehend…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit Straftaten nach den Artikeln 2 und 3, bei denen dies aufgrund ihres Charakters erforderlich ist,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.