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Die Vollzugsbehörden der Mitgliedstaaten sollten weiter zusammenarbeiten, um die Bekämpfung des Menschenhandels zu verstärken. In dieser Hinsicht ist eine enge grenzüberschreitende Zusammenarbeit, einschließlich des Austauschs von Informationen und bewährter Verfahren sowie eines kontinuierlichen offenen Dialogs zwischen den Polizei-, Justiz- und Finanzbehörden der Mitgliedstaaten, von wesentlicher Bedeutung. Die Koordinierung der Ermittlungen und der Verfolgung bei Menschenhandelsdelikten sollte durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit Europol und Eurojust, die Einsetzung gemeinsamer Ermittlungsgruppen sowie die Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2009/948/JI des Rates vom 30. November 2009 zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren erleichtert werden .
Bei der Bekämpfung des Menschenhandels sollte von den bestehenden Rechtsinstrumenten zur Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten in vollem…
Das Protokoll der Vereinten Nationen von 2000 zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum…
Die Mitgliedstaaten stellen die Komplementarität und Koordinierung zwischen den an den Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels beteiligten Behörden und den…
Die Zusammenarbeit zwischen den Vollzugsbehörden der Mitgliedstaaten sollte durch abgestimmte Kontrollen, gemeinsame Ausbildungsprojekte, elektronischen…
Die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten muss verstärkt und den Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes und von Eurojust muss zu…
Jeder Mitgliedstaat sollte Verfahren zur Verhütung des Menschenhandels einführen und/oder ausbauen, einschließlich Maßnahmen, um der Nachfrage, die jegliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.