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Die Richtlinie berücksichtigt auch die Tatsache, dass viele AIF und insbesondere Hedgefonds gegenwärtig die Dienste eines Primebrokers in Anspruch nehmen. Mit dieser Richtlinie wird sichergestellt, dass AIF weiterhin die Dienste von Primebrokern in Anspruch nehmen können. Ein Primebroker sollte jedoch nur dann als Verwahrstelle bestellt werden, wenn eine funktionale und hierarchische Trennung der Ausführung seiner Verwahraufgaben von seinen Aufgaben als Primebroker gegeben ist und die potenziellen Interessenkonflikte ordnungsgemäß ermittelt, gesteuert und den Anlegern des AIF gegenüber offengelegt werden, da Primebroker als Gegenparteien von AIF auftreten und daher nicht gleichzeitig in vollem Umfang die Interessen des AIF wahrnehmen können, wie es einer Verwahrstelle obliegt. Verwahrstellen sollten Verwahraufgaben an einen oder mehrere Primebroker beziehungsweise an Dritte übertragen können. Abgesehen von den übertragenen Verwahraufgaben sollten Primebroker auch Primebroker-Dienste an AIF anbieten dürfen. Diese Primebroker-Dienste sollten nicht Teil der Vereinbarungen zur Aufgabenübertragung sein.
darf ein Primebroker, der als Geschäftspartner eines AIF auftritt, nicht die Aufgaben einer Verwahrstelle dieses AIF wahrnehmen, außer wenn eine funktionale und…
darf ein Primebroker, der als Kontrahent bei Geschäften für Rechnung des inländischen AIF auftritt, nicht die Aufgaben einer Verwahrstelle für diesen…
Wenn AIFM für einen AIF die Dienste eines Primebroker in Anspruch nehmen, müssen die Bedingungen in einem schriftlichen Vertrag vereinbart werden. Insbesondere…
Nimmt die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft für Rechnung des AIF die Dienstleistungen eines Primebrokers in Anspruch, müssen die Bedingungen in einem in…
Für AIF, bei denen innerhalb von fünf Jahren nach Tätigung der ersten Anlagen keine Rücknahmerechte ausgeübt werden können, und die im Einklang mit ihrer…
Die Bestimmungen dieser Richtlinie in Bezug auf die Bestellung und die Aufgaben einer Verwahrstelle sollten für alle von einem AIFM gemäß dieser Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.