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Aufgrund der besonderen Regelungen im Zusammenhang mit dem Beitritt Litauens, der Slowakei und Bulgariens zur Europäischen Union — hier wurden einige Kernkraftwerke vorzeitig stillgelegt — hat sich die Gemeinschaft an der Mobilisierung von Finanzmitteln beteiligt, und sie leistet unter bestimmten Bedingungen finanzielle Unterstützung für verschiedene Stilllegungsprojekte einschließlich der Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente.
Bei ihrer Entscheidung über die Bereitstellung finanzieller oder technischer Hilfe für Anlagen oder Tätigkeiten zur Entsorgung abgebrannter Brennelemente und…
Die Mitgliedstaaten müssen einen Plan mit Maßnahmen zur Milderung der ökologischen Folgen der Produktion von Kohle durch Steinkohleproduktionseinheiten…
Unbeschadet der allgemeinen Beihilfevorschriften sollte es den Mitgliedstaaten möglich sein, Maßnahmen zu ergreifen, um die sozialen und regionalen Auswirkungen…
Die Europäische Atomgemeinschaft („Euratom“) und ihre Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die Sicherheit kerntechnischer Anlagen und die sichere Entsorgung…
Um die umweltschädlichen Auswirkungen der Produktion von Kohle durch Steinkohleproduktionseinheiten, denen Stilllegungsbeihilfen gewährt werden, abzumildern,…
Einige Mitgliedstaaten sehen die gemeinsame Nutzung von Anlagen zur Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, einschließlich Endlagern,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.