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Der Sonderbericht Nr. 22/2016 des Rechnungshofs mit dem Titel „Hilfsprogramme der EU für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Litauen, Bulgarien und der Slowakei: Seit 2011 wurden Fortschritte erzielt, doch stehen kritische Herausforderungen bevor“, die darin enthaltenen Empfehlungen und die Antwort der Kommission wurden gebührend berücksichtigt.
Der Sonderbericht Nr. 22/2016 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Hilfsprogramme der EU für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Litauen,…
Der Sonderbericht Nr. 19/2015 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Technische Hilfe für Griechenland: Eine verbesserte Bereitstellung bedarf einer…
Bei den im Rahmen des Programms durchgeführten Maßnahmen sollten die Feststellungen und Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs im Bereich des Zollwesens…
Aufgrund der besonderen Regelungen im Zusammenhang mit dem Beitritt Litauens, der Slowakei und Bulgariens zur Europäischen Union — hier wurden einige…
Detaillierte Beschreibung der Ziele des Programms 1. Das allgemeine Ziel des Programms besteht darin, Litauen bei der Stilllegung des Kernkraftwerks Ignalina zu…
Die vorzeitige Abschaltung zusammen mit der anschließenden Stilllegung des Kernkraftwerks Ignalina mit seinen beiden aus den Zeiten der ehemaligen Sowjetunion…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.