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Die Richtlinie 2003/122/Euratom des Rates regelt die Kontrolle hochradioaktiver umschlossener Strahlenquellen und herrenloser Strahlenquellen, einschließlich ausgedienter Strahlenquellen. In Einklang mit dem Gemeinsamen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle (im Folgenden „Gemeinsames Übereinkommen“), dem Verhaltenskodex der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) für die Sicherheit und Sicherung radioaktiver Strahlenquellen und der branchenüblichen Praxis können ausgediente umschlossene Quellen wiederverwendet, recycelt oder endgelagert werden. Dies erfordert in vielen Fällen, dass die Quelle oder die Ausrüstung, die die Quelle enthält, an einen Lieferanten oder Hersteller zur Requalifizierung oder Bearbeitung zurückgeführt wird.
Wer hochradioaktive Strahlenquellen hergestellt oder aus einem Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, in den Geltungsbereich dieser…
— Richtlinie 96/29/Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der…
Die Richtlinie 2006/117/Euratom des Rates enthält ein System der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Gemeinschaft“) zur Überwachung und Kontrolle der…
Das Verfahren der Richtlinie 92/3/Euratom wurde in der Praxis ausschließlich auf Verbringungen abgebrannter Brennelemente ohne weiteren beabsichtigten…
Mit der Richtlinie 92/3/Euratom des Rates vom 3. Februar 1992 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle von einem Mitgliedstaat in…
Die Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.