Art. 1 Nr. 11 32024L1265RICHTILINIE (EU) 2024/1265 DES RATES vom 29. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten
Die Artikel 10 und 11 erhalten folgende Fassung: Die jährlichen Haushaltsgesetze müssen mit den nationalen Haushaltszielen auf mittlere Sicht gemäß Artikel 2…
Art. 23 Abs. 1 32024R1263VERORDNUNG (EU) 2024/1263 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2024 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates
Die Mitgliedstaaten können die betreffende unabhängige finanzpolitische Institution im Sinne von Artikel 8a der Richtlinie 2011/85/EU auffordern, zu bewerten,…
Erwägungsgrund 16 32024L1265RICHTILINIE (EU) 2024/1265 DES RATES vom 29. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten
Auch wenn die Verabschiedung der jährlichen Haushaltsgesetze im Haushaltsprozess der entscheidende Schritt für die demokratische Rechenschaftspflicht ist,…
Erwägungsgrund 19 32011L0085Die nationale Haushaltsplanung ist nur dann mit der präventiven und der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts vereinbar, wenn sie sich über…
Art. 7 32011L0085Die jährlichen Haushaltsgesetze der Mitgliedstaaten sind mit den länderspezifischen numerischen Haushaltsregeln kohärent.