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Die Mitgliedstaaten können die betreffende unabhängige finanzpolitische Institution im Sinne von Artikel 8a der Richtlinie 2011/85/EU auffordern, zu bewerten, ob die in dem jährlichen Fortschrittsbericht gemeldeten Haushaltsergebnisdaten mit dem Nettoausgabenpfad gemäß der Festsetzung durch den Rat vereinbar sind.
Soweit zutreffend können die Mitgliedstaaten die betreffende unabhängige finanzpolitische Institution ersuchen, die Faktoren zu analysieren, die einer Abweichung vom Nettoausgabenpfad gemäß der Festsetzung durch den Rat zugrunde liegen. Diese Analyse ist nicht verbindlich und wird zusätzlich zu der Analyse der Kommission durchgeführt.
Ein Mitgliedstaat kann die betreffende unabhängige finanzpolitische Institution ersuchen, eine Stellungnahme zur makroökonomischen Prognose und zu den…
Ein Mitgliedstaat kann die betreffende unabhängige finanzpolitische Institution ersuchen, eine Stellungnahme zur makroökonomischen Prognose und zu den…
Ein wirksames Element für haushaltspolitische Rahmen sind unabhängige Einrichtungen, die die öffentlichen Finanzen in den Mitgliedstaaten überwachen. Nach der…
Bei der Bewertung des nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans prüft die Kommission bei den Mitgliedstaaten, die einen Referenzpfad…
Um die haushaltspolitische Verantwortung zu stärken, sollten die unabhängigen finanzpolitischen Institutionen über ein hohes Maß an operativer Unabhängigkeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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