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Bis zum 31. Dezember 2025 und danach alle fünf Jahre berichtet die Kommission über den Sachstand
des öffentlichen Rechnungswesens des Staatssektors in der Union, wobei sie die Fortschritte berücksichtigt, die seit ihrer im Jahr 2013 vorgenommenen Bewertung der Frage erzielt wurden, ob die internationalen Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor („International Public Sector Accounting Standards“) für die Mitgliedstaaten geeignet sind;
der Kapazitäten und Aufgaben der unabhängigen finanzpolitischen Institutionen in der Union, wobei sie die Fortschritte berücksichtigt, die seit Inkrafttreten dieser Richtlinie erzielt wurden, aufbauend auf den Ergebnissen der Datenbank der Kommission zur haushaltspolitischen Steuerung („Fiscal Governance Database“) und den Konsultationen mit einschlägigen Interessenträgern, um Mindeststandards zu sondieren.
Bis zum 31. Dezember 2030 und danach alle fünf Jahre veröffentlicht die Kommission eine Überprüfung der Wirksamkeit dieser Richtlinie.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.