Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Begriffe „öffentlich“, „Defizit“ und „Investitionen“ werden im Protokoll (Nr. 12) über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit unter Bezugnahme auf das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) definiert, das durch das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft ersetzt wurde; letzteres wurde angenommen durch die Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft (im Folgenden „ESVG 95“).
Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten die in Artikel 2 des dem EUV und dem AEUV beigefügten Protokolls (Nr. 12) über das Verfahren bei einem übermäßigen…
Die Begriffe „öffentlich“, „Defizit“, und „Investitionen“ sind im Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit unter Bezugnahme auf das…
Für die Zwecke des Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit und dieser Verordnung sind die in den Absätzen 2 bis 6 erläuterten Begriffe gemäß…
Die Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene…
Für die Mitteilungen der Mitgliedstaaten an die Kommission im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit gemäß Verordnung (EG) Nr. 3605/93 ist das…
Die Verordnung (EG) Nr. 2223/96 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (im Folgenden als „ESVG 95“ bezeichnet) stellt eine Methodik…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.