Erwägungsgrund 1 32014R0220
Die Begriffe „öffentlich“, „Defizit“ und „Investitionen“ sind in dem den Verträgen beigefügten Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit sowie in der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 unter Bezugnahme auf das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft (im Folgenden „ESVG 95“) festgelegt, das durch die Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 eingeführt wurde.