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Die Begriffe „öffentlich“, „Defizit“, und „Investitionen“ sind im Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit unter Bezugnahme auf das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG), ersetzt durch das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft (angenommen durch die Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft, nachstehend „ESVG 95“ genannt) festgelegt. Genaue Definitionen unter Verwendung der Schlüsselnummern des ESVG95 sind erforderlich. Diese Definitionen können im Rahmen der notwendigen Harmonisierung der nationalen Statistiken oder aus anderen Gründen eine Änderung erfahren. Alle Änderungen des ESVG werden vom Rat im Einklang mit den im Vertrag festgelegten Bestimmungen über die Zuständigkeit und das Verfahren beschlossen.
Für die Zwecke des Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit und dieser Verordnung sind die in den Absätzen 2 bis 6 erläuterten Begriffe gemäß…
Die Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene…
Für die Mitteilungen der Mitgliedstaaten an die Kommission im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit gemäß Verordnung (EG) Nr. 3605/93 ist das…
Die Definition des Schuldenstands im Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit sollte unter Verwendung der Schlüsselnummern des ESVG 95…
Im ESVG 95 ist eine angemessene und detaillierte Definition des Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen enthalten, die für die Berechnung des Verhältnisses des…
Ziel dieser Verordnung ist die Einführung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995, nachstehend „ESVG 95“ genannt, durch Festlegung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.