Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten sollten angemessene Maßnahmen ergreifen, um Informationsdienste einzurichten, die Informationen dazu bieten, wie Anzeichen sexuellen Missbrauchs und sexueller Ausbeutung erkannt werden können.
Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, auf nationaler oder lokaler Ebene und in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft Mechanismen für die Datensammlung oder…
Jeder Mitgliedstaat sollte Verfahren zur Verhütung von sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern einführen und/oder stärken, einschließlich…
Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, um jede Person, die weiß oder einen begründeten Verdacht hat, dass eine Straftat nach den Artikeln 3…
Die Mitgliedstaaten sollten Personen, die Kenntnis vom sexuellen Missbrauch oder von der sexuellen Ausbeutung eines Kindes oder einen entsprechenden Verdacht…
Die Mitgliedstaaten treffen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft und anderen Akteuren, geeignete Maßnahmen —…
Die Mitgliedstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.