Erwägungsgrund 16 32011L0093
Insbesondere in den Fällen, in denen die in dieser Richtlinie genannten Straftaten zum Zwecke eines finanziellen Gewinns begangen werden, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert zu prüfen, ob zusätzlich zu Gefängnisstrafen Geldstrafen vorgesehen werden sollten.