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In Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG ist das Muster festgelegt, das die Mitgliedstaaten bei der Einführung nationaler Führerscheine zugrunde legen müssen. Angesichts des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 sollte die Bezugnahme auf die Gemeinschaft im Führerschein durch eine Bezugnahme auf die Europäische Union ersetzt werden. Das Muster sollte ferner aktualisiert werden, um dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union Rechnung zu tragen.
Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG wird wie folgt geändert: 1. Der Titel erhält folgende Fassung: „ BESTIMMUNGEN ZUM FÜHRERSCHEIN GEMÄSS DEM MODELL DER…
Gemäß Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG sollte das Führerscheinmuster der Europäischen Union die Fahrzeugklasse angeben, die der Inhaber führen darf.
Die Mitgliedstaaten führen einen nationalen Führerschein gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie nach dem in Anhang I wiedergegebenen EG-Muster ein. Das Emblem…
Nach dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union müssen die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 angepasst werden.
Die Codes und Untercodes in Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG müssen aktualisiert werden, da mit dieser Richtlinie neue Fahrzeugklassen eingeführt wurden,…
Eine Aktualisierung des Führerscheinmusters der Europäischen Union ist angesichts der durch die Richtlinie 2006/126/EG eingeführten neuen Fahrzeugklassen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.