Erwägungsgrund 1 32006L0126
Die Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein wurde mehrfach erheblich geändert. Anlässlich neuerlicher Änderungen empfiehlt sich aus Gründen der Klarheit eine Neufassung.
Die Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein wurde mehrfach erheblich geändert. Anlässlich neuerlicher Änderungen empfiehlt sich aus Gründen der Klarheit eine Neufassung.