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Die Unterrichtung von Verdächtigen oder beschuldigten Personen über die strafbare Handlung, deren sie verdächtigt oder beschuldigt werden, sollte umgehend erfolgen und spätestens vor der ersten offiziellen Vernehmung durch die Polizei oder eine andere zuständige Behörde und ohne Gefährdung der laufenden Ermittlungen. Eine Beschreibung der Umstände der strafbaren Handlung, deren die Person verdächtigt oder beschuldigt wird, einschließlich, sofern bekannt, der Zeit und des Ortes sowie der möglichen rechtlichen Beurteilung der mutmaßlichen Straftat sollte — je nach Stadium des Strafverfahrens, in der sie gegeben wird — hinreichend detailliert gegeben werden, so dass ein faires Verfahren gewährleistet und eine wirksame Ausübung der Verteidigungsrechte ermöglicht wird.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Verdächtige oder beschuldigte Personen über die strafbare Handlung unterrichtet werden, deren sie verdächtigt oder…
Die zuständigen Behörden sollten Verdächtige oder beschuldigte Personen umgehend mündlich oder schriftlich gemäß dieser Richtlinie über die nach…
Verändern sich im Laufe des Strafverfahrens die Einzelheiten des Tatvorwurfs so weit, dass die Stellung der Verdächtigen oder der beschuldigten Personen in…
Personen, die der Begehung einer Straftat beschuldigt werden, sollten alle Informationen über den Tatvorwurf erteilt werden, die sie benötigen, um ihre…
Verdächtige oder beschuldigte Personen, denen die Freiheit entzogen wurde, sollten das Recht haben, zumindest eine von ihnen benannte Person, beispielsweise…
Bei der Belehrung und Unterrichtung von Verdächtigen oder von beschuldigten Personen gemäß dieser Richtlinie sollten die zuständigen Behörden Personen, die zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.