Erwägungsgrund 6 32012L0013
In Artikel 6 der Charta und Artikel 5 EMRK ist das Recht auf Freiheit und Sicherheit verankert. Jedwede Einschränkungen dieses Rechts dürfen nicht über die Einschränkungen hinausgehen, die gemäß Artikel 5 EMRK und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zulässig sind.