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Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass der Betreiber so bald wie möglich nach einem schweren Unfall in der am besten geeigneten Weise
die zuständige Behörde unterrichtet;
der zuständigen Behörde nachstehende Informationen mitteilt, sobald sie ihm bekannt sind:
die Umstände des Unfalls;
die beteiligten gefährlichen Stoffe;
die zur Beurteilung der Auswirkungen des Unfalls für die menschliche Gesundheit, die Umwelt und Sachwerte verfügbaren Daten;
die eingeleiteten Notfallmaßnahmen;
die zuständige Behörde über die Schritte unterrichtet, die vorgesehen sind,
um die mittelfristigen und langfristigen Auswirkungen des Unfalls zu mildern;
um eine Wiederholung eines solchen Unfalls zu vermeiden;
die bereitgestellten Informationen aktualisiert, wenn sich bei weiteren Untersuchungen zusätzliche Fakten ergeben, die eine Änderung dieser Informationen oder der daraus gezogenen Folgerungen erfordern.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.