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Betreiber sollten den Mitgliedstaaten unverzüglich mitteilen, wenn sich ein schwerer Unfall ereignet oder möglicherweise bevorsteht, so dass der Mitgliedstaat angemessen reagieren kann. Betreiber sollten daher in der Mitteilung geeignete und ausreichende Einzelheiten zu Ort, Ausmaß und Art des eingetretenen oder bevorstehenden Unfalls nennen und angeben, welche Maßnahmen sie selbst getroffen haben und welches die ungünstigste — auch grenzüberschreitende — Entwicklung sein könnte.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Betreiber oder der Eigentümer gegebenenfalls die einschlägigen Behörden unverzüglich über einen schweren Unfall…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass der Betreiber so bald wie möglich nach einem schweren Unfall in der am besten geeigneten Weise
Um sicherzustellen, dass bei Eintreten eines schweren Unfalls angemessene Bekämpfungsmaßnahmen getroffen werden, sollte der Betreiber unverzüglich die…
Betreiber sollten allgemein verpflichtet sein, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um schwere Unfälle zu verhüten und deren Folgen zu mildern und zu…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Betreiber oder der Eigentümer geeignete Maßnahmen ergreift, wenn eine Aktivität eines Betreibers oder Eigentümers…
Wenn sich ein Unfall ereignet, sollte der Anwender unverzüglich die zuständigen Behörden unterrichten und ihnen die erforderlichen Angaben übermitteln, damit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.