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Es ist daher angebracht, die Richtlinie 96/82/EG zu ersetzen, um sicherzustellen, dass das bestehende Schutzniveau erhalten bleibt und weiter verbessert wird, indem die Bestimmungen wirksamer und effizienter gemacht werden und wo möglich unnötiger Verwaltungsaufwand durch Straffung oder Vereinfachung reduziert wird, sofern bei der Sicherheit, beim Umweltschutz und beim Schutz der Gesundheit des Menschen keine Abstriche gemacht werden. Gleichzeitig sollten die neuen Bestimmungen klar, einheitlich und leicht verständlich sein, um die Umsetzung und Durchsetzbarkeit zu verbessern, während das Niveau für den Schutz der Gesundheit des Menschen und der Umwelt zumindest gleich bleibt oder steigt. Die Kommission sollte bei der praktischen Umsetzung dieser Richtlinie mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit sollte unter anderem die Frage der Selbsteinstufung von Stoffen und Gemischen behandelt werden. Gegebenenfalls sollten Akteure wie etwa Vertreter der Industrie, der Arbeitnehmer und von Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Schutz der Gesundheit des Menschen oder der Umwelt einsetzen, in die Umsetzung dieser Richtlinie einbezogen werden.
Die Mitgliedstaaten treffen angemessene Maßnahmen, um die Anwendung dieser Richtlinie und die Anwendung der Richtlinie 2000/60/EG miteinander zu koordinieren,…
Es kann zu unerwünschten Auswirkungen der Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und späterer Anpassungen dieser Verordnung, die die Einstufung von…
Die Richtlinie 96/82/EG hat maßgeblich dazu beigetragen, Wahrscheinlichkeit und Folgen solcher Unfälle zu verringern, was wiederum das Schutzniveau in der…
Die Richtlinie 89/106/EWG sollte ersetzt werden, um den jetzt geltenden Rahmen zu vereinfachen und zu präzisieren sowie Transparenz und Wirksamkeit der…
Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass die zuständigen Behörden im Falle der Nichtbeachtung dieser Richtlinie die notwendigen Maßnahmen treffen. Um die…
Diese Verordnung sollte die Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.