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Bevor ein Werk oder Tonträger als verwaistes Werk gelten kann, sollte nach Treu und Glauben eine sorgfältige Suche nach den Inhabern der Rechte an dem Werk oder Tonträger, einschließlich der Inhaber der Rechte an Werken und sonstigen Schutzgegenständen, die in das Werk oder in den Tonträger eingebettet oder eingebunden sind, durchgeführt werden. Den Mitgliedstaaten sollte es gestattet sein, vorzusehen, dass eine sorgfältige Suche von den in dieser Richtlinie genannten Einrichtungen oder von anderen Einrichtungen durchgeführt werden kann. Solche anderen Einrichtungen können für die Durchführung der sorgfältigen Suche Entgelte erheben.
Zur Feststellung, ob ein Werk oder Tonträger ein verwaistes Werk ist, sorgen die in Artikel 1 Absatz 1 genannten Einrichtungen dafür, dass eine sorgfältige…
Bestimmte Werke und Tonträger können mehrere Rechteinhaber haben, und Werke und Tonträger können ihrerseits selbst andere Werke oder Schutzgegenstände…
Wurde ein Werk oder ein Tonträger nach einer Suche, die nicht sorgfältig war, zu Unrecht als verwaistes Werk eingestuft, so kann auf die Rechtsbehelfe…
Ein Werk oder Tonträger gilt als verwaistes Werk, wenn keiner der Rechteinhaber dieses Werks oder Tonträgers ermittelt ist oder, selbst wenn einer oder mehrere…
Ein Werk oder Tonträger, das bzw. der nach Artikel 2 in einem Mitgliedstaat als verwaistes Werk gilt, gilt in allen Mitgliedstaaten als verwaistes Werk. Dieses…
Um Doppelarbeit bei der Suche zu vermeiden, sollte eine sorgfältige Suche in dem Mitgliedstaat durchgeführt werden, in dem das Werk oder der Tonträger zuerst…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.