Erwägungsgrund 3 32012L0028
Die Schaffung eines Rechtsrahmens zur Erleichterung der Digitalisierung und Verbreitung von urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützten Werken und sonstigen Schutzgegenständen, deren Rechteinhaber unbekannt ist oder, selbst wenn dieser bekannt ist, nicht ausfindig gemacht werden kann — sogenannter „verwaister Werke“ — ist eine Schlüsselmaßnahme der Digitalen Agenda für Europa, wie dies in der Mitteilung der Kommission „Eine Digitale Agenda für Europa“ dargelegt ist. Diese Richtlinie hat das spezifische Problem der gesetzlichen Regelung des Status als verwaistes Werk und deren Folgen in Bezug auf die zulässigen Nutzer und zulässigen Formen der Nutzung des als verwaist geltenden Werkes oder Tonträgers zum Gegenstand.