Gesetze
Gesetz wird geladen …
Opfer von Menschenhandel, Terrorismus, organisierter Kriminalität, Gewalt in engen Beziehungen, sexueller Gewalt oder Ausbeutung, geschlechtsbezogener Gewalt oder Hassverbrechen und Opfer mit Behinderungen und Opfer im Kindesalter sind in hohem Maße einer sekundären und wiederholten Viktimisierung, Einschüchterung und Vergeltung ausgesetzt. Die Frage, ob bei solchen Opfern die Gefahr einer solchen Viktimisierung, Einschüchterung und Vergeltung besteht, sollte besonders sorgfältig begutachtet werden, und es sollte die hohe Wahrscheinlichkeit vorausgesetzt werden, dass solche Opfer besonderer Schutzmaßnahmen bedürfen.
Bestimmte Opfer sind während des Strafverfahrens in besonderem Maße in Gefahr einer sekundären und wiederholten Viktimisierung, einer Einschüchterung und…
Die Opfer des Menschenhandels, die die Folgen des Missbrauchs und der erniedrigenden Behandlung wie sexuelle Ausbeutung, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung,…
Es sollten Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Würde der Opfer und ihrer Familienangehörigen vor sekundärer und wiederholter Viktimisierung, vor…
Opfer, deren besonderer Bedarf an Schutz vor sekundärer und wiederholter Viktimisierung, vor Einschüchterung und vor Vergeltung festgestellt wurde, sollten…
Opfer von Terrorismus sind das Ziel von Angriffen gewesen, die letztendlich der Gesellschaft schaden sollten. Aufgrund der besonderen Art der Straftat, die…
Unbeschadet der Verteidigungsrechte stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass Opfer von Menschenhandel entsprechend einer von den zuständigen Behörden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.