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Durch die Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates werden Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EBAV) auf Unionsebene reguliert. Durch die Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates werden Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) auf Unionsebene reguliert. Durch die Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates werden auch die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) auf Unionsebene reguliert. Alle drei Richtlinien legen aufsichtsrechtliche Anforderungen an das Risikomanagement von EBAV, OGAW bzw. AIFM fest.
Die jüngsten Schwierigkeiten auf den Finanzmärkten haben gezeigt, dass viele Anlagestrategien der AIFM für Anleger, andere Marktteilnehmer und Märkte mit…
Um klarzustellen, in welchem Verhältnis diese Verordnung zu den anderen Vorschriften über Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwalter steht, ist es…
Um klarzustellen, in welchem Verhältnis diese Verordnung zu den anderen Vorschriften über Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwalter steht, ist es…
Diese Verordnung sollte keine allgemeine Verpflichtung begründen, wonach Finanzinstrumente oder Schuldtitel einem Rating gemäß dieser Verordnung zu unterziehen…
In den Bereichen organisatorische Anforderungen, Interessenkonflikte und Wohlverhalten sollten Regeln und Terminologie so weit wie möglich an die Standards…
In der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.